Steuerberatung für Privatpersonen

Meine Kanzlei berät Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten, häufig über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Das Spektrum unserer Klienten reicht von Arbeitnehmern und Rentnern mit einfachen steuerlichen Verhältnissen bis hin zu Mandanten mit umfangreichem Immobilien- und Beteiligungsbesitz und steuerlichem Auslandsbezug und dementsprechend höheren Komplexitätsgraden. Unser Beratungsumfang wird je nach Mandantenwunsch individuell besprochen und festgelegt; er reicht von der Klärung von Einzelfragen für Selbstersteller von Einkommensteuerklärungen über die vollständige Abwicklung der laufenden steuerlichen Angelegenheiten bis hin zur Steuerplanung und -optimierung, etwa im Rahmen des Immobilienerwerbs, des Starts in die Selbständigkeit oder der familiären Vermögensnachfolge.


Einkommensteuer
Wir helfen Ihnen gerne, gleichviel, ob Sie lediglich Fragen zu Einzelthemen haben oder Ihre steuerlichen Angelegenheiten einfach nur zuverlässig und fristgemäß erledigt wissen möchten. Für Beratung zu Einzelfragen berechnen wir den Zeitaufwand, bei Einkommensteuererklärungen rechnen wir nach der Steuerberatungsvergütungsverordnung ab, so dass wir Ihnen bereits vor Auftragserteilung die dafür anfallenden Kosten mitteilen können.

Wir übernehmen für unsere Mandanten auch die Prüfung der Richtigkeit des Steuerbescheids sowie gegebenenfalls die Erhebung von Einsprüchen und sonstigen Rechtsmitteln nach erfolgter Prüfung der Erfolgsaussicht und Freigabe durch den Mandanten.

Auch bei weitreichenden Entscheidungen unserer Klienten wie dem Immobilienerwerb oder der Planung einer selbständigen Tätigkeit stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Unser Beratungsansatz ist dabei, dass die steuerliche Optimierung lediglich ein zu beachtender Punkt sein, aber keinesfalls alle Entscheidungen dominieren sollte.

Die Beratung aggressiver Steuervermeidungsstrategien lehnen wir ab; unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass diese Strategien mittelfristig nicht nachhaltig sind und im Nachhinein zu unüberschaubaren Problemen führen können.

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Meine Kanzlei erstellt Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen aller Größenordnungen und berät sowohl bei der Unternehmens- als auch bei der privaten familiären Vermögensnachfolge. Dabei sind wir sowohl langfristig planerisch tätig, um die Steuerbelastung durch Mehrfachausnutzung von Freibeträgen und Nutzung von Bewertungsgefällen zu minimieren, als auch kurzfristig in unvorhergesehenen Notfallsituationen, die eine sofortige Nachlassregelung notwendig werden lassen. Unser Beratungsansatz ist dabei ganzheitlich: steuerliche Optimierung sollte nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit des hinterbliebenen Ehegatten, einer unzumutbaren Liquiditätsbelastung der Erben oder der Zukunftsfähigkeit des übertragenen Unternehmens führen.

Die Beratungstätigkeit im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht berechnen wir nach Zeitaufwand; bei größeren Projekten vereinbaren wir gerne auch Budgets. Die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung, so dass wir Ihnen die anfallenden Kosten bereits vor Auftragserteilung mitteilen können.

Steuervollstreckung, Kontenpfändung, Steuerfahndung, Selbstanzeige
Wir haben langjährige Erfahrung darin, steuerliche Problemfälle im Dialog mit den Steuerbehörden einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen und die steuerliche Situation wieder zu beruhigen und zu bereinigen. Es ist in vielen Fällen möglich, den Vorgang zu entkriminalisieren und Stundungs- und Teilzahlungsvereinbarungen mit den Steuerbehörden zu erzielen, wenn mit vollständiger Offenheit kommuniziert und das Problem proaktiv angegangen wird.

Steuerstrafrechtliche Sachverhalte und Selbstanzeigen begleiten wir von der steuerlichen sowie der Faktenseite; die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ist in diesen Fällen aber unumgänglich.