Steuerberatung für Freiberufler

In meiner Kanzlei beraten wir sowohl klassische Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwaltskanzleien als auch Berater, IT-Consultants und Coaches, deren Einstufung als Freiberufler nicht immer eindeutig möglich ist.

Unser Beratungsansatz für Freiberufler ist, unseren Mandanten für Rechnungs- und Steuerwesen die größtmögliche zeitliche Entlastung bei höchstmöglicher Kosteneffizienz zu bieten, damit sie sich auf die operativen Aufgaben in ihrem Geschäft fokussieren können. Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Rechnungslegung, die Lohnbuchhaltung sowie das gesamte Steuerwesen für Ihre freiberufliche Praxis. Meine Kanzlei arbeitet mit modernsten EDV-Lösungen und bietet unseren Mandanten auf Wunsch über die DATEV einen zeitsparenden digitalen Belegaustausch, elektronische Bankbuchhaltung, laufenden elektronischen Belegzugriff und Zeitersparnis bei der Belegablage von bis zu 90%. Hierzu bieten wir je nach Größe und Buchungsanfall maßgeschneiderte Lösungspakete und entsprechende monatliche Pauschalen an. Für Freiberufler mit wenigen Ein- und Ausgangsrechnungen bieten wir auch Belegerfassung und –übertragung per Mobiltelefon.

Daneben werden wir für unsere Mandanten in individuellen Beratungsfragen und Sonderprojekten tätig, beispielweise bei der Unternehmensumgründung in eine GmbH, der Gründung oder der Trennung von Gemeinschaftspraxen, bei steuerlichen Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen oder bei Bankengesprächen. Für derartige Tätigkeiten berechnen wir den Zeitaufwand; bei größeren Projekten vereinbaren wir auch gerne vorab Budgets.


Das Beratungsspektrum meiner Kanzlei umfasst für Freiberufler im Einzelnen insbesondere:

  • Finanzbuchhaltung
    • Übernahme der Finanzbuchhaltung;
    • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnungen;
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen.

  • Lohnbuchhaltung
    Neben der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung bietet meine Kanzlei Unterstützung im Rahmen von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen an.

  • Umsatzsteuer
    • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen;
    • Laufende Beratung in umsatzsteuerlichen Fragen;
    • Betreuungen in Umsatzsteuersonderprüfungen.

  • Erstellung der Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen
    • Laufende Steuererklärungen
    • Bescheidprüfung und Rechtsmittel.

  • Betriebsprüfung
    • Sicherstellung der umfänglichen Dokumentationspflichten;
    • Aufbereitung der Unterlagen und des Prüfmaterials;
    • Betreuung während der Prüfung und in der Schlussbesprechung;
    • Umsetzung der Feststellungen in den relevanten Steuererklärungen.